Die EU-Politik für den ländlichen Raum unterstützt die ländlichen Gebiete der EU dabei, sich den zahlreichen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen. Sie wird oft als „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet und ergänzt das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und die Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte („erste Säule“). Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt ähnliche Ziele wie andere europäische Struktur- und Investitionsfonds.
Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wird im Zeitraum 2014–2020 in Höhe von 100 Milliarden Euro aus dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Jedes EU-Land erhält eine Mittelzuteilung für diesen 7-Jahres-Zeitraum. Dadurch werden öffentliche Investitionen in Höhe von weiteren 61 Milliarden Euro in den Mitgliedsländern angeregt.
EU-Rahmen für Programme zur ländlichen Entwicklung
Die Mitgliedsländer und Regionen formulieren ihre Programme zur ländlichen Entwicklung anhand der Bedürfnisse ihrer ländlichen Gebiete und unter Berücksichtigung von mindestens vier der sechs gemeinsamen EU-Schwerpunkte:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
- Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nachhaltiger Forstwirtschaft
- Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
- Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
- Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
Diese Punkte sind in Schwerpunktbereiche aufgeteilt. So gehören zu
r Ressourceneffizienz die Schwerpunktbereiche „Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen“ und „Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Land- und Forstwirtschaft“. In ihren regionalen Entwicklungsprogrammen setzen sich die Mitgliedstaaten oder Regionen quantifizierte Zielvorgaben in den Schwerpunktbereichen. Anschließend legen sie die Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele und die Zuteilung von Haushaltsmitteln fest. Mindestens 30 % der Finanzmittel für jedes regionale Entwicklungsprogramm muss für Umwelt und Klimaschutz ausgegeben werden, und mindestens 5 % für LEADER. Mehr zu den angestrebten Zielen finden Sie auf der offenen Datenplattform für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und in den Datenblättern der einzelnen Entwicklungsprogramme.
Ländliche Entwicklung als Teil einer umfassenderen EU-Investitionsstrategie
Seit 2014 müssen die Mitgliedsländer eine Partnerschaftsvereinbarung abschließen, in der alle Finanzhilfen der EU-Strukturfonds (ESIF) in jedem Land koordiniert werden. Außerdem arbeiten die Europäische Kommission und die Mitgliedsländer mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammen, um im Rahmen des ELER Finanzinstrumente zu schaffen. Durchführung und Auswirkungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums werden genau überwacht und evaluiert. Genauere Informationen zu einzelnen Projekten finden Sie über das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) und die Website „EU Budget for results“.